DSB

Die Aufgaben und die Pflicht zur Bestellung eines Datenschutzbeauftragten richten sich nach dem Bundesdatenschutzgesetz. In diesem ist auch geregelt, welche Kompetenzen der Datenschutzbeauftragte mitbringen muss.

Uns ist es allerdings wichtig aufzuzeigen, dass es nicht nur eine Pflicht ist, einen Datenschutzbeauftragten zu bestellen, sondern auch einen Mehrwert für das Unternehmen bringt. Viele Unternehmer machen sich darüber Gedanken, was passiert, wenn ein Hacker die Systeme angreift und machen sich darüber Sorgen. Die wenigsten Unternehmer machen sich Gedanken, dass in den meisten Fällen, in denen Daten verloren gehen oder in die Hände von Unbefugten gelangen, in Wirklichkeit die Mitarbeiter beziehungsweise ehemalige Mitarbeiter verantwortlich sind.

Sie haben als Unternehmer zwei Möglichkeiten, wenn Sie die Pflicht haben, einen Datenschutzbeauftragten zu bestellen. Die eine Möglichkeit ist, einen Mitarbeiter und somit einen internen Datenschutzbeauftragten zu bestellen, die andere Möglichkeit ist ein externer Datenschutzbeauftragter.

Für beides gibt es entsprechende Vorteile und Nachteile.

Wir helfen Ihnen gerne, einen Mitarbeiter auszuwählen, den Sie zum Datenschutzbeauftragten bestellen und unterstützen diesen Mitarbeiter in seiner Arbeit als interner Datenschutzbeauftragter.

Alternativ bieten wir auch an, dass Sie uns als externen Datenschutzbeauftragten bestellen.

Die wesentlichen Vorteile eines externen Datenschutzbeauftragten sind:

  • Umgehung des besonderen Kündigungsschutzes, den interne Datenschutzbeauftragte genießen
  • Keine zusätzlichen Kosten durch Ausbildung
  • Keine Fortbildungskosten
  • Mitarbeiter stehen für die eigentlichen Aufgaben voll zur Verfügung und können sich auf diese konzentrieren
  • Stellen die notwendige Fachkunde
  • Kosten sind transparent und kalkulierbar
  • Vermeidung von Risiken (z.B. Bußgelder)
  • Vermeidung von Interessenskonflikten innerhalb des Unternehmens

Objektivität durch fachliche Kenntnisse

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