Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz

 

Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz (FEG) ist ein bedeutendes Gesetz in Deutschland, das am 1. März 2020 in Kraft trat. Es markiert einen wichtigen Schritt in der deutschen Migrationspolitik, insbesondere in Bezug auf die Anwerbung von qualifizierten Arbeitskräften aus dem Ausland. Das Gesetz zielt darauf ab, den Mangel an Fachkräften in bestimmten Berufsfeldern zu adressieren und die Einwanderung von qualifizierten Arbeitnehmern zu erleichtern. Hier ist eine ausführliche Erklärung über die verschiedenen Aspekte und Auswirkungen dieses Gesetzes:

 

  1. Ziel des Gesetzes: Das Hauptziel des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes besteht darin, den deutschen Arbeitsmarkt für qualifizierte Fachkräfte aus Nicht-EU-Ländern zu öffnen, um den Fachkräftemangel in bestimmten Sektoren wie IT, Ingenieurwesen, Pflege und anderen wichtigen Bereichen zu beheben.
  2. Bedingungen und Kriterien: Das FEG legt klare Bedingungen und Kriterien fest, die potenzielle Einwanderer erfüllen müssen, um nach Deutschland zu kommen und dort zu arbeiten. Dazu gehören unter anderem der Nachweis bestimmter beruflicher Qualifikationen, Sprachkenntnisse sowie ein konkreter Arbeitsvertrag oder ein konkretes Arbeitsplatzangebot.
  3. Begriff „Fachkräfte“: Das Gesetz definiert den Begriff „Fachkraft“ weitreichend und umfasst nicht nur Hochschulabsolventen, sondern auch Personen mit einer qualifizierten Berufsausbildung, die den Anforderungen des deutschen Arbeitsmarktes entsprechen.
  4. Arbeitsplatzsuche vor Ort: Eine wichtige Neuerung des FEG ist die Möglichkeit für Nicht-EU-Bürger, nach Deutschland zu kommen, um vor Ort aktiv nach einem Arbeitsplatz zu suchen. Hierfür wurde ein spezielles Visum eingeführt, das es potenziellen Einwanderern ermöglicht, für bis zu sechs Monate in Deutschland zu bleiben, um Arbeit zu suchen.
  5. Anerkennung ausländischer Abschlüsse: Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz erleichtert auch die Anerkennung ausländischer Abschlüsse und Qualifikationen. Hierfür wurden spezielle Verfahren und Institutionen geschaffen, die die Bewertung und Anerkennung ausländischer Bildungs- und Berufsabschlüsse durchführen.
  6. Familiennachzug: Das FEG regelt auch den Familiennachzug für qualifizierte Fachkräfte. Ehepartner und minderjährige Kinder haben das Recht, mit dem Hauptantragsteller nach Deutschland zu kommen und dort zu leben.
  7. Integration und Aufenthaltstitel: Ein weiterer wichtiger Aspekt des Gesetzes ist die Förderung der Integration von Fachkräften in die deutsche Gesellschaft. Dazu gehört auch die Erteilung eines Aufenthaltstitels für eine angemessene Zeit, der es den Einwanderern ermöglicht, sich in Deutschland niederzulassen und langfristig zu bleiben.
  8. Wirtschaftliche Auswirkungen: Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz wird voraussichtlich positive wirtschaftliche Auswirkungen haben, indem es den Arbeitsmarkt stärkt, den Fachkräftemangel reduziert und die Innovationskraft und Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands stärkt.

 

Insgesamt stellt das Fachkräfteeinwanderungsgesetz einen bedeutenden Schritt in der deutschen Migrationspolitik dar, der darauf abzielt, Deutschland als attraktives Ziel für qualifizierte Fachkräfte aus aller Welt zu positionieren und gleichzeitig den eigenen Arbeitsmarkt zu stärken. Durch die Schaffung klarer Regeln und Verfahren sowie die Förderung von Integration und Anerkennung ausländischer Qualifikationen trägt das Gesetz dazu bei, die Herausforderungen der Globalisierung anzugehen und Deutschland als führenden Wirtschaftsstandort zu festigen.

Der Link zum Gesetzestext:

https://www.fachkraefteeinwanderungsgesetz.de/gesetzestext/#:~:text=(1)%20Ausl%C3%A4nder%2C%20die%20einen,hinausgehenden%20Erwerbst%C3%A4tigkeit%20bedarf%20der%20Erlaubnis.

Der Link zum Bundesministerium für Arbeit und Soziales:

https://www.bmas.de/DE/Startseite/start.html

 

Scroll to Top